Wichtige Hinweise
Wir möchten Ihnen im Garantiefall schnellstmöglich helfen, und bitten Sie folgendes zu beachten:
Sie haben die folgenden Möglichkeiten, einen Garantiefall zu melden:
Bitte halten Sie sich an die folgenden Anweisungen, da ansonsten der Garantieanspruch erlöschen kann:
1. Feststellung eines Garantiefalls
Bitte lassen Sie durch den Garantiegeber / Händler, bei welchem Sie das Fahrzeug erworben haben oder wenn dieser keine Möglichkeit zur Feststellung des Garantiefalls hat, durch eine Kfz-Meisterwerkstatt den Garantiefall feststellen.
2. Einzureichende Unterlagen (Zur Bearbeitung unbedingt erforderlich!)
Garantiefall-Anzeige, Kopie Kfz-Schein, Inspektionsnachweis (siehe Punkt 5) gem. § 3b und Kostenvoranschlag.
3. Reparaturfreigabe
Sobald wir die Unterlagen (Garantiefall-Anzeige, Kopie Kfz-Schein, Inspektionsnachweis und Kostenvoranschlag) erhalten haben, prüfen wir die Angelegenheit schnellstmöglich und erteilen im Garantiefall eine schriftliche Reparaturfreigabe.
4. Abrechnung
Nach erfolgter Reparatur und Erhalt der Reparaturrechnung, rechnen wir den Garantiefall für den Garantiegeber / Händler ab.
WICHTIG! Eine Reparaturfreigabe erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form (Brief, E-Mail oder Fax) an die / den reparierende(n) Werkstatt / Händler.
5. Inspektionsnachweis
Als Inspektionsnachweis gilt eine ordentliche Rechnung über eine durchgeführte Inspektion.
Aus der Rechnung muss hervorgehen, welche Arbeiten vorgenommen und welche Flüssigkeiten / Teile erneuert wurden. Des Weiteren muss der Nachweis eindeutig dem in der Garantie aufgeführten Fahrzeug zuzuordnen sein. Die Inspektion muss dem Fahrzeugalter, der Kilometerleistung des Fahrzeuges und der Vorgabe des Fahrzeugherstellers entsprechen.
Ein alleiniger Ölwechsel oder ein Stempel im Scheckheft reicht als Inspektion bzw. als Nachweis nicht aus.
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